3. Mannschaften und Spieler
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Es besteht keine Lizenz-Pflicht (BBPV) für die Spieler.
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Es besteht kein "Mixte-Zwang" bei der Zusammensetzung der Tripletten/Doubletten.
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Ein Spieler, der als Stammspieler in einer Ligamannschaft der BBPV-Oberliga oder in einer höheren Liga gemeldet ist,
ist in der Hardtliga nicht spielberechtigt. Gleiches gilt für gemeldete und ungemeldete Ersatzspieler: sobald diese einmal in einem Oberliga-Spiel (oder höher) eingesetzt wurden, sind sie
danach in der Hardtliga für die laufende Saison nicht mehr spielberechtigt.
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Wurde ein nicht spielberechtigte Spieler nachweislich (Spielberichtsbogen!) eingesetzt, dann wird die Mannschaft, für die er in der Hardtliga
gespielt hat für den Rest der Saison vom Ligabetrieb ausgeschlossen. Alle Spiele dieser Mannschaft werden rückwirkend annulliert.
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Spieler müssen Mitglied im Verein der jeweiligen Hardtliga-Mannschaft sein, für die sie eingesetzt werden (gilt nicht für angemeldete Spielgemeinschaften oder "vereinsfreie" Spieler).
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Vereine, die mit zwei oder mehr Mannschaften spielen: Die Spieler müssen den Mannschaften fest zugeordnet werden und zwar schriftlich vor dem Ligastart. Es ist nicht zulässig, dass ein Spieler für mehr als eine Mannschaft spielt. Zulässig ist jedoch ein einmaliger (!) Wechsel
eines Spielers von einer Mannschaft in die andere Mannschaft desselben Vereins. Nach dem ersten Einsatz ist er festgespielt und kann nicht noch einmal die Mannschaft wechseln.
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Spielgemeinschaften: Spieler aus verschiedenen Vereinen oder Spieler ohne Vereinsmitgliedschaft können sich als Spielgemeinschaft
anmelden. Festzulegen ist ein für die gesamte Saison gültiger Austragungsort für die Heimspiele der Spielgemeinschaft. Der Mannschaftsname lautet dann "SG Austragungsort". Die
Spielernamen müssen vor dem Ligastart schriftlich der Ligaleitung mitgeteilt werden.